Anleitung zum Ausfüllen der Maßnahmentabellen (Stand 01.02.2019)
Ablauf der Bearbeitung
- Im Steckbrief Ihrer Gemeinde finden Sie die Maßnahmen aus dem Bereich Gewässerentwicklung, die der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Angaben in den Spalten A bis P entsprechen dem Stand des Maßnahmenprogramms 2015-2021 bzw. danach erfolgten Aktualisierungen, zuletzt am 31.12.2018.
Bitte prüfen Sie diese Maßnahmen und die dazu gehörigen Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Sofern Sie bei der Abfrage im 1. Quartal 2017 nicht antworten konnten oder sich Veränderungen ergeben haben, bitten wir Sie, die im Tabellenblatt „Maßnahmen“ die von uns vorbereiteten Fragen ab Spalte Q zu beantworten. Nur diese Spalten sind durch Sie bearbeitbar. Besonders wichtig ist die Beantwortung/Aktualisierung der Spalten mit den gelben Spaltenköpfen. Diese Antworten benötigen wir für die weitere Planung und den Bericht an die europäische Kommission.
- Zusätzlich zu den Fragen ab Spalte Q ist eine Betrachtung der Situation der Maßnahmen, die noch nicht in Angriff genommen sind (also noch als Planungszustand „Vorschlag“ oder „Beratung“ eingetragen sind) von besonderer Bedeutung. In dieser Anleitung finden Sie Kriterien für die Beschreibung der Situation (Anhang 2). Die Informationen aus diesen Kriterien benötigen wir für die Planung des 3. Bewirtschaftungszyklus. Ihre Ortskenntnis ist hierfür von besonderer Bedeutung.
- Bitte ergänzen Sie im Tabellenblatt „ggf. weitere Maßnahmen“ weitere Maßnahmen, die bislang nicht im Steckbrief (Tabellenblatt „Maßnahmen") enthalten sind.
- Im Tabellenblatt „ggf. weitere Kommentare“ bitten wir jeweils mit Angabe der Maßnahmennummer und des betreffenden Kriteriums (Kodierung, z.B. K1 6, K2 6 oder K3 5) kurz den Sachverhalt zu begründen, wegen dem Sie bei der Bewertung der noch nicht in Angriff genommenen Maßnahmen in dem jeweiligen Kriterium einen „anderen Grund“ festgestellt haben (s. Anhang 2).
- Bitte senden Sie die Datei spätestens bis drei Wochen nach dem Termin des Erfahrungsaustausches im Rahmen der Kommunalbereisung an das für Ihre Gemeinde zuständige Regierungspräsidium weiter, bitte mit Kopie an Ihre untere Wasserbehörde. Eine Rückkopplung mit ihrer zuständigen unteren Wasserbehörde kann sich empfehlen.
- Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Wasserbehörde - möglichst im Vorfeld des Termins des Erfahrungsaustausches.
Wichtige technische Hinweise zum Ausfüllen der MS Excel-Datei (Tabellenblatt „Maßnahmen“)
Zeilenhöhe
Einige Zellen enthalten sehr viel Text. Bis zu einem gewissen Maß wird die Zellenhöhe in der MS Excel-Datei bei der automatisierten Erstellung vergrößert (von Ihnen nicht mehr erweiterbar).
Ist der Text in der Zelle trotzdem nicht vollständig sichtbar, können Sie Folgendes tun: Ziehen Sie die Bearbeitungsleiste (direkt oberhalb der Tabelle) größer. Ist die Bearbeitungsleiste nicht sichtbar, können Sie diese im Menü „Ansicht“ anzeigen lassen.
In der Bearbeitungsleiste wird immer der vollständige Inhalt der aktuell angeklickten Zelle angezeigt. Sie können den Zellinhalt auch in der Bearbeitungsleiste bearbeiten und hier ggf. auch mehr Text eintragen als in der Zelle selbst angezeigt wird.
Kopieren
Möchten Sie Text per „Copy & Paste“ in eines der Kommentarfelder eingeben, ist Folgendes zu beachten:
- Kopieren Sie keine ganzen Zellen aus anderen MS Excel-Dateien in die Kommentarfelder!
Die Felder sind dann beim erneuten Öffnen der Datei schreibgeschützt und können dann nicht mehr bearbeitet werden (siehe unten).
- Kopieren Sie nur den Inhalt der Zelle
(z.B. indem Sie in der Zelle mit dem Inhalt, den Sie übernehmen wollen doppelklicken und alles markieren, was Sie übernehmen wollen)
- Fügen Sie nur den Inhalt der Zelle in das Kommentarfeld ein
(Doppelklicken Sie in die Zelle, in die Sie einfügen möchten und fügen Sie dann den Text ein).
Hintergrund für dieses Vorgehen ist, dass in MS Excel standardmäßig alle Zellen als schreibgeschützt gekennzeichnet sind. Wird eine solche Zelle (z.B. aus einer anderen Datei) in ein Kommentarfeld eingefügt, ist dieses Kommentarfeld in der Zieldatei ebenfalls schreibgeschützt und kann ab dann nicht mehr verändert werden.
Erläuterung zum Ausfüllen der Tabellenblätter
Übersicht über die Tabellenblätter
Die MS Excel-Datei enthält drei Tabellenblätter:
- Maßnahmen
Bitte kommentieren Sie hier die bisher im Maßnahmenprogramm 2015-2021 enthaltenen Maßnahmen, die Ihrer Gemeinde zugeordnet wurden.
- ggf. weitere Maßnahmen
Hier können Sie weitere Maßnahmen erfassen, die im Tabellenblatt „Maßnahmen“ nicht enthalten sind. Als Hilfestellung für sinnvolle Informationen, sind bereits Spaltenköpfe vorgegeben.
Hier könnten auch Maßnahmen erfasst werden, die ggf. als Ersatz für eine Maßnahme aus dem ersten Tabellenblatt gedacht sind, weil diese sich bei näherer Prüfung als nicht zweckmäßig/realisierbar herausgestellt hat. Im ersten Tabellenblatt sollte dann ein entsprechender Hinweis auf die Ersatzmaßnahme(n) gegeben werden.
- ggf. weitere Kommentare
In diesem Tabellenblatt bitten wir jeweils mit Angabe der Maßnahmennummer und des betreffenden Kriteriums (Kodierung, z.B. K1 6, K2 6, K3 5) kurz den Sachverhalt zu begründen, wegen dem Sie bei der Bewertung der noch nicht in Angriff genommenen Maßnahmen einen Grund festgestellt haben, der nicht bereits vorgegeben wurde („anderen Grund“) (s. Anhang 2).
Ansonsten können Sie hier beliebige Kommentare einfügen. Es gibt keine Inhalts- oder Formatvorgaben.
Erläuterungen Tabellenblatt „Maßnahmen“
Übersicht der Spalten im Tabellenblatt „Maßnahmen“:
- Spalten A bis P: Informationen zu den Maßnahmen aus Maßnahmenprogramm 2015-2021 enthalten. Diese Spalten sind nicht editierbar.
- Spalten ab Q: In diesen Spalten erfassen Sie bitte Ihre Kommentierungen zu den jeweiligen Angaben. Hinweis: In der zweiten Zeile sind kurze Hilfestellungen zum Inhalt der Kommentarfelder enthalten.
Im Folgenden sind die Kommentarfelder im Einzelnen erläutert.
Vorbemerkungen
In der Tabelle ist nicht ausdrücklich angelegt, dass die Bearbeitung einer Maßnahme u. U. nicht insgesamt in einem erfolgt, sondern nur abschnittsweise voranschreitet.
In diesem Fall sollte dies in der letzten Spalte „sonstige Anmerkungen“ dargelegt werden. Dabei sollen die betreffenden Abschnitte eindeutig verortet werden. Dies sollte vorzugsweise durch km-Angaben von/bis (aus dem Viewer abzulesen) erfolgen. Hilfsweise oder zusätzlich können auch andere geeignete eindeutige Verortungsangaben verwendet werden.
Sofern sich mehrere Teilabschnitte in unterschiedlichen Planungszuständen befinden, sollte auch diese entsprechend angegeben werden. Solche Angaben für Teilabschnitte zu deren Planungszuständen, geplanten Umsetzungszeiträumen und Verortungen können sowohl in der letzen Spalte wie auch in den Spalten Q, R und S eingefügt werden - ggf. auch in mehreren Zeilen innerhalb eines Feldes (Zeilenumbruch innerhalb eines Feldes erzeugen durch Tasten <Alt>+<Enter>).
Letztlich ist das Ziel die vollständige Umsetzung auf der gesamten Länge der „zu beplanenden Strecke“ (Erläuterung s.u.). Zwischenschritte müssen deutlich als solche zu erkennen sein und werden nur in die Maßnahmendatenbank übernommen (und dann auch im Viewer ggf. als umgesetzte Teilmaßnahme dargestellt), wenn der Anteil im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme nach Einschätzung der jeweiligen zuständigen Wasserbehörde relevant ist.
Kommentar-Planungszustand (Spalte Q)
Angabe ist besonders wichtig!
Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Maßnahme? Bitte tragen Sie einen der sieben definierten Planungszustände ein:
Vorschlag
Beratung
in (Umsetzungs-)Planung
in Genehmigung / im Zulassungsverfahren
genehmigt / zugelassen
in Umsetzung
umgesetzt
Erläuterungen zur genaueren Definition dieser Begriffe für den Planungszustand finden Sie im Anhang 1.
Kommentar-Umsetzungszeitraum (Spalte R)
Angabe ist besonders wichtig!
Bis wann soll die Maßnahme umgesetzt/ fertiggestellt sein?
- Bei noch nicht umgesetzten Maßnahmen nennen Sie bitte das Jahr, in dem die Maßnahmen voraussichtlich umgesetzt sein sollen. Sofern auf eigendynamische Gewässerentwicklung gesetzt wird (nur in geeigneten Fällen mit entsprechendem Potential!) und dadurch ein erst sehr später Umsetzungszeitpunkt Richtung 2027 angegeben wird, soll dieser Zusammenhang in der letzten Spalte dargelegt werden.
- Bei umgesetzten Maßnahmen bitte das Jahr der Umsetzung nennen.
Kommentar-Verortung (Spalte S)
Bitte geben Sie uns hier Hinweise zu den in den Spalten H bis L eingetragenen Verortungsangaben, insbesondere dann, wenn Ihnen die genaue(re) Lage einer Maßnahme bekannt ist.
Erläuterung zu Spalten J und K: Die „zu beplanende Strecke“ in Spalte J nennt die Mindestlänge der tatsächlich durchzuführenden Maßnahme innerhalb des häufig zwecks Flexibilität etwas größer bemessenen „Maßnahmenraumes“ in Spalte K.
Kommentar-Kurzbeschreibung (Spalte T)
Bitte geben Sie uns Hinweise zur Maßnahmen-Kurzbeschreibung in Spalte M an, insbesondere wenn diese anders als beschrieben ausgeführt wurde oder werden soll.
Kommentar-Gemeinden (Spalte U)
Bitte geben Sie uns Hinweise zu den beteiligten und/oder nicht beteiligten Gemeinden (vgl. Spalte O).
Anmerkung: In den Anhängen 8 und 9 des Maßnahmenprogrammes wurden Maßnahmenräume mit einer das jeweilige Gemeindegebiet betreffenden Länge von nur bis zu 200 m UND gleichzeitig einem Streckenanteil von nur bis zu 20% nicht bei diesen Gemeinden mit aufgeführt („Bagatellgrenze“). Auf eine solche Bagatellgrenze wurde in vorliegender Auswertung verzichtet, um auf der „sicheren Seite“ zu sein. Insofern kann hier die ein oder andere „zusätzliche“ Maßnahme erscheinen.
Kommentar-EinmaligeKosten (Spalte V)
Gesamtsumme der einmaligen Kosten.
- Bei noch nicht umgesetzten Maßnahmen nennen Sie uns hier bitte die einmaligen (Investitions-)Kosten, sofern Ihnen neuere Erkenntnisse vorliegen.
- Bei umgesetzten Maßnahmen nennen Sie hier bitte auf jeden Fall die tatsächlichen Kosten.
Kommentar-Sonstige Anmerkungen (Spalte W)
Hier haben Sie die Möglichkeit allgemeine Anmerkungen oder Kommentare zu anderen Aspekten der Maßnahme zu machen, die noch nicht in den vorherigen Spalten genannt sind.
Hier tragen Sie bitte auch die Ergebnisse der Prüfung der Kriterien 1 bis 3 für die bisher noch nicht in Angriff genommen Maßnahmen Ihre Steckbriefes sind (also noch als Planungszustand „Vorschlag“ oder „Beratung“ eingetragen sind) ein, bitte nach dem Schema in Anhang 2 kodiert (z.B.: K1 1, K2 3, K3 3).
Erläuterungen zum Tabellenblatt „ggf. weitere Maßnahmen“
Sofern Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur geplant oder sogar bereits umgesetzt haben, die in der vorliegenden Auswertung nicht enthalten sind, ergänzen Sie diese bitte hier (bitte je eine separate Zeile pro zusätzlicher Maßnahme).
Hierbei ist der Begriff „Maßnahme“ sehr weit zu fassen, d.h., es sollen - möglichst am Ende der Tabelle - auch Fälle eingetragen werden, bei denen sich die Gewässerstruktur nach Ihrem Eindruck aus anderen Gründen seit dem Winter 2012/2013 (Datum der letzten Gewässerstrukturkartierung) nennenswert verändert/verbessert hat (z.B. durch angepasste Gewässerunterhaltung, aber auch durch eigendynamische Gewässerentwicklung ohne jegliche von Ihnen gesetzte Initialmaßnahmen)
Erläuterungen zum Tabellenblatt „ggf. weitere Kommentare“
Hier erläutern Sie, bitte jeweils mit Angabe der Maßnahmennummer und des betreffenden Kriteriums (Kodierung, z.B. K1 6, K2 6, K3 5) kurz den Sachverhalt, wegen dem Sie bei der Bewertung der noch nicht in Angriff genommenen Maßnahme einen Grund festgestellt haben, der nicht bereits vorgegeben wurde („anderen Grund“).
Ansonsten können Sie beliebige Kommentare zu allen Belangen rund um die Maßnahmen/Maßnahmenplanung und -umsetzung erfassen, die nicht in einem der beiden anderen Tabellenblätter erfassbar sind.
Es gibt keine Inhalts- oder Formatvorgaben.
Anhang 1: Erläuterung zur Auswahl des Planungszustands
(Auszug aus dem Handbuch der hessischen Maßnahmendatenbank FIS MaPro - Fachinformationssystem Maßnahmenprogramm Hessen)
Im Folgenden wird erläutert, wie die einzelnen Auswahlmöglichkeiten des Feldes „Planungs- / Umsetzungszustand“ auszuwählen und zu interpretieren sind.
- Vorschlag
Durch die räumliche Zuordnung (Verortung) der ermittelten Defizite ergaben sich die zukünftigen Maßnahmenräume, für die geeignete Maßnahmen identifiziert und der Umfang festgelegt wurden. Der Status „Vorschlag“ beinhaltet alle denkbaren und notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Defizite bzw. Verbesserung des Gewässerzustandes zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. Hierzu zählten Maßnahmen zur Verringerung diffuser und punktueller Stoffeinträge, zur Vermeidung von hydraulischen Belastungen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Schritte zur Realisierung haben noch nicht stattgefunden.
- Beratung
Im Sinne konkreter Maßnahmenanbahnung erfolgt eine Beratung durch die zuständige Wasserbehörde. Dabei geht es nicht nur um die Konkretisierung der vorliegenden Maßnahmenvorschläge, vielmehr können kommunalgebietsbezogen Varianten und Alternativen im Beratungsprozess gemeinsam entwickelt werden.
Die zuständige Wasserbehörde stellt sicher, dass dabei der erforderliche Maßnahmenumfang eingehalten wird und weist den Planungszustand "Beratung" maßnahmenspezifisch zu. Erste Schritte zur Realisierung haben noch nicht stattgefunden. Eine Form dieser Beratung für den Bereich Strukturverbesserungsmaßnahmen stellt dabei u. a. die "modifizierte Gewässerschau" dar.
- in (Umsetzungs-)planung
Die Maßnahme ist Teil einer bereits vorliegenden oder in Erstellung befindlichen Konzeption (z.B. gebietsbezogenes Renaturierungskonzept, Rahmenplan, Gewässerentwicklungsplanung/-konzept, Sofortprogramm, Machbarkeitsstudie, Variantenuntersuchung, Projektskizze etc.).
Der Planungszustand ist so weit gediehen, dass bereits Abstimmungsprozesse geführt sind. Die Einzelmaßnahmen bedürfen allerdings noch einer Konkretisierung.
Bei zulassungsfreien und modifizierten Unterhaltungs-Maßnahmen erfolgt z.T. eine Abstimmung der Maßnahmenumsetzung mit der zuständigen Wasserbehörde.
- in Genehmigung / im Zulassungsverfahren
Eine konkrete (Einzel)Maßnahme, die der Erreichung der Umweltziele dient, wurde entwickelt. Die Zuständigkeit der Wasserbehörde ist geklärt. Grundsätzlich steht fest, ob und welches Zulassungsverfahren notwendig erscheint. Ein Antrag auf Genehmigung oder Zulassung liegt der zuständigen Wasserbehörde vor und befindet sich im Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren. Für zulassungspflichtige Maßnahmen erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung der Planungsunterlagen für das entsprechende Zulassungsverfahren mit der zuständigen Wasserbehörde, ggf. Durchführung von Vorantragskonferenzen/Scopingterminen.
Die zulassungspflichtige Maßnahme wird bzw. ist damit Teil eines laufenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens (z.B. wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren). Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; eine öffentlich-rechtliche Zulassung der Maßnahme ist noch nicht erfolgt.
- genehmigt / zugelassen
Das öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren (z.B. wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren) ist abgeschlossen. Ein rechtskräftiger Bescheid liegt vor. Mit der geplanten Maßnahme gemäß Maßnahmenprogramm (EU-WRRL, Anhang 3.1) kann begonnen werden.
- in Umsetzung
Realisierung einer genehmigten / zugelassenen (baulichen) oder genehmigungsfreien Maßnahme. Bei Grunderwerb Vorliegen einer vertraglichen Dokumentation, z.B. Einleitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit dem Ziel eines gewässerbezogenen Grunderwerbs.
- umgesetzt
Die gemäß Maßnahmenprogramm (Anhang 3.1) erforderliche „bauliche“ Maßnahme wurde umgesetzt. Bei Grunderwerb: Besitzeinweisung ist erfolgt; gewässerverträgliche Nutzung ist sichergestellt. Mit Ausnahme einer Erfolgskontrolle sind keine weiteren Arbeitsschritte erforderlich.
Anhang 2: Kriterien zur Sichtung des kommunalen Maßnahmensteckbriefs
Die im Steckbrief gelisteten Maßnahmen, die dort noch nicht in Angriff genommen sind (also noch als Planungszustand „Vorschlag“ oder „Beratung“ eingetragen sind), sind jeweils auf die Kriterien 1 bis 3 zu untersuchen; Kriterium 4 gilt für alle Maßnahmen.
In der Spalte W des über den Link http://gemeinde.flussgebietsmanagement.de heruntergeladenen Steckbriefes sind jeweils die Ergebnisse der Prüfung der Kriterien 1 bis 3 einzutragen, nach dem unten genannten Schema kodiert (z.B.: K1 1, K2 3, K3 3). Ein Umsetzungsdatum sowie die Prüfergebnisse des Kriteriums 4 tragen Sie bitte in Spalte R ein.
Kriterium 1
Die Maßnahme oder eine vergleichbare am passenden Ort wurde bereits im Rahmen kommunaler Aufgaben umgesetzt/erledigt (Datum), ohne dass eine Beteiligung der Wasserbehörden erfolgte.
Beschreibung der Felder
Feld |
Typ |
Bemerkung |
Maßnahmennummer lt. Steckbrief/ Maßnahmen-ID |
Zahl |
6-stellig |
Umgesetzt Datum |
Datum |
dd.mm.jjjj |
Grund für die Umsetzung
ohne Beteiligung der Wasserbehörde |
Code |
K1 1 |
im Rahmen kommunaler Aufgaben erledigt |
K1 2 |
im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltungspflicht erledigt |
K1 3 |
als Maßnahme des Naturschutzes erledigt |
K1 4 |
im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen erledigt |
K1 5 |
von Verbänden erledigt (z.B. Naturschutz-, Fischereiverbände etc) |
K1 6 |
anderer Grund (in Tabellenblatt „ggf. weitere Kommentare“ angeben) |
Kriterium 2
Der Flächenerwerb des Gewässerrandstreifens/Uferstreifens ist durch die Kommune ohne Beantragung von Fördermitteln erfolgt (Datum).
Beschreibung der Felder
Feld |
Typ |
Bemerkung |
Maßnahmennummer lt. Steckbrief/ Maßnahmen-ID |
Zahl |
6-stellig |
Umgesetzt Datum |
Datum |
dd.mm.jjjj |
Grund für die Umsetzung
ohne Beantragung von Fördermitteln |
Code |
K2 1 |
im Rahmen kommunaler Aufgaben erledigt |
K2 2 |
direkter Landerwerb |
K2 3 |
Flurbereinigungsverf. (Besitzeinweisung am ..) |
K2 4 |
Freiwilliger Landtausch |
K2 5 |
ohne unmittelbare Zuordnung zu einer Maßnahmennummer im Gemarkungsgebiet erworben |
K2 6 |
anderer Grund (in Tabellenblatt „ggf. weitere Kommentare“ angeben) |
Kriterium 3
In der Gemarkung sind folgende Maßnahmen im Steckbrief enthalten, bei denen sich aufgrund neuerer Erkenntnisse mittlerweile herausgestellt hat, dass sie aus infrastrukturellen Gründen nicht umsetzbar sind.
Beschreibung der Felder
Feld |
Typ |
Bemerkung |
Maßnahmennummer lt. Steckbrief/ Maßnahmen-ID |
Zahl |
6-stellig |
Erläuterung, warum diese Maßnahme
aus infrastrukturellen Gründen
nicht umgesetzt werden kann |
Code |
K3 1 |
durch Überbauung mit Gebäuden |
K3 2 |
den Verlauf von Abwassersammlern |
K3 3 |
durch ihre Lage in Wasserschutzgebieten Zone I und II |
K3 4 |
weil deren Umsetzen z.B. Straßen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder andere technische Infrastrukturen beeinträchtigen würde |
K3 5 |
anderer Grund (in Tabellenblatt „ggf. weitere Kommentare“ angeben) |
Kriterium 4
Zur Aktualisierung des Datenbestandes soll für alle anderen Maßnahmen angegeben werden, wann die Maßnahme umgesetzt werden soll (Spalte R)